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Entschuldigungen und Beurlaubungen
Jede Krankmeldung hat vor Unterrichtsbeginn unverzüglich per E-Mail an die Klassenleitung zu erfolgen. Die schriftliche Entschuldigung ist spätestens am 3. Unterrichtstag nach Beginn des krankheitsbedingten Fehlens bei der Schule einzureichen (§ 43 SchulG NRW). Krankheitsbedingte Fehlzeiten an Tagen mit angekündigten Leistungsüberprüfungen (z. B. Klassenarbeiten) und unmittelbar vor und nach den Ferien sind grundsätzlich unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu belegen.
Eine Freistellung vom Unterricht aus anderen Gründen ist im Voraus als Beurlaubung zu beantragen.
Entschuldigungsformular allgemein
Entschuldigungsformular Höhere Handelsschule
Entschuldigungsformular Höhere Handelsschule Anleitung
Entschuldigungsformular Gymnasium Anleitung
Informationen zur Entschuldigung von Fehlzeiten Gymnasium Jgst. 12 & 13
Entschuldigungsformular Gymnasium ab Jgst. 11.2
Entschuldigungsformular Medizinische Fachangestellte
Entschuldigungsformular Doppelqualifikation
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Schulordnung Standort Waldbröl
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