Medizinische Fachangestellte

Liebe Auszubildende,
nachfolgend finden Sie einige wichtige Informationen zum Bildungsgang Medizinische Fachangestellte.
 

Die Tätigkeiten der Medizinischen Fachangestellten gehen über die Aufgaben einer reinen „Arzt-Helferin“, wie es die ehemals benutzte Berufsbezeichnung andeutete, hinaus.
Medizinische Fachangestellte assistieren Ärzten und Ärztinnen nicht nur in den täglichen Sprechstunden etwa bei der Untersuchung, Behandlung, Betreuung und Beratung von Patienten. Darüber hinaus organisieren und managen sie und führen Verwaltungsarbeiten durch, meist mithilfe aktueller Datentechnik. Zudem sind sie die erste Ansprechpartnerin für Patientinnen und Patienten und stehen damit besonders im Fokus.
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Medizinische Fachangestellte grundsätzlich in Arztpraxen aller Fachgebiete. Insofern ist es wichtig, in der Ausbildung auf möglichst flexiblen Einsatz vorbereitet zu sein.  Ebenso können sie in Krankenhäusern und anderen Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens eingesetzt werden. Weitere Tätigkeitsfelder können betriebsärztliche Abteilungen von Unternehmen oder medizinische Labors sein.

Der Unterricht für Medizinische Fachangestellte findet an 2 Wochentagen statt – an einem Vormittag sowie mittwochnachmittags. Momentan sind die Unterrichtstage wie folgt verteilt:

Unterrichtstage Medizinische Fachangestellte

Klasse Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag

MFU 1

vormittags   nachmittags    
MFU 2 vormittags   nachmittags  
MFM 1     nachmittags vormittags  
MFM 2     nachmittags vormittags  
MFO 1     nachmittags   vormittags
MFO 2     nachmittags   vormittags

 

Der Unterricht setzt sich aus einem so genannten berufsbezogenen Lernbereich und einem berufsübergreifenden Lernbereich zusammen.
Der berufsbezogene Lernbereich umfasst die Fächer Medizinische Assistenz, Patientenbetreuung und Abrechnung, Wirtschafts- und Sozialprozesse, Praxismanagement, Text- und Datenverarbeitung und Englisch.
Im berufsübergreifenden Lernbereich werden Sie in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Reli-gionslehre, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre unterrichtet.
 

Der Unterricht im berufsbezogenen Bereich erfolgt in 12 Lernfeldern. Die berufsübergreifenden Fächer unterstützen dabei den Lernprozess.
Die Lernfelder lauten wie folgt:

 

  • LF 1: Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
  • LF 2: Patienten empfangen und begleiten
  • LF 3: Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten
  • LF 4: Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren
  • LF 5: Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
  • LF 6: Waren beschaffen und verwalten
  • LF 7: Praxisabläufe im Team organisieren
  • LF 8: Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Urogenitalsystems begleiten
  • LF 9: Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Verdauungssystems begleiten
  • LF 10: Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten und Wunden versorgen 
  • LF 11: Patienten bei der Prävention begleiten
  • LF 12: Berufliche Perspektiven entwickeln

 

Ihre Leistungen werden in Klassenarbeiten und Sonstigen Leistungen gleichwertig erfasst und bewertet. Für jedes Fach ist die Mindestanzahl im Bildungsgang einheitlich festgelegt und lässt sich vom jeweiligen Fachlehrer erfahren. 
Am Ende eines jeden Ausbildungsjahres wird ein Zeugnis erteilt, das über die Leistungen in den Fächern Auskunft erteilt. Es handelt sich dabei nicht um ein Versetzungszeugnis. Am Ende der Ausbildung wird bei erfolgreichem Besuch der Berufsschule ein Abschlusszeugnis erteilt.

Die schriftliche Prüfung erfolgt in den Fächern Behandlungsassistenz und Betriebsorganisation und -verwaltung mit jeweils höchstens 120 Minuten und in Wirtschafts- und Sozialkunde mit höchstens 60 Minuten.
Die schriftlichen Prüfungen werden an zwei Tagen in folgender Abfolge absolviert:

  • 1. Tag: Behandlungsassistenz
  • 2. Tag: Betriebsorganisation und –verwaltung, danach eine Pause von 30 Minuten, schließlich Wirtschafts- und Sozialkunde

Hinzu kommt die praktische Prüfung mit höchstens 75 Minuten an einem weiteren, dritten Prüfungstag.
Eine eventuelle mündliche Prüfung wird in der Regel am Tag der praktischen Prüfung durchgeführt.
(Quelle: MERKBLATT ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG DER AUSZUBILDENDEN MEDIZINISCHEN FACHANGESTELLTEN - PRÜFUNGSREGULARIEN )
 

Jedes Fehlen im Unterricht ist schriftlich zu entschuldigen, wobei die Entschuldigung von den Ausbildern abzuzeichnen ist. Sie wird spätestens nach 14 Tagen dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin vorgelegt. Gegebenenfalls erhält der Sportlehrer eine Kopie. Verspätet abgegebene Entschuldigungen werden nicht akzeptiert.

Außerdem müssen Fehltage morgens telefonisch im Sekretariat gemeldet werden, damit der Klassenlehrer informiert werden kann.
Außerhalb von Krankheitsgründen kann von den Klassenlehrern und -lehrerinnen maximal genehmigt werden: pro Ausbildung 1 Tag wegen Messebesuchs, pro Ausbildungsjahr 1 Tag aus praxisinternen Gründen und pro Ausbildungsjahr 1 Tag wegen Fortbildung. Der Antrag muss vom Ausbilder abgezeichnet sein.

Für das Fehlen bei angekündigten schriftlichen Arbeiten und Tests muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim ersten Berufsschultag nach der Fehlzeit vorgelegt werden. Die AU ist unbedingte Voraussetzung, um nachschreiben zu können.
Im Laufe des Schuljahres werden zwei zentrale Nachschreibtermine festgelegt, die am Halbjahres- bzw. Schuljahresende liegen. 

Bitte beachten Sie zudem, dass laut Prüfungsordnung zur Abschlussprüfung nur zugelassen werden kann, „wer während des Regelausbildungsverhältnisses nicht mehr als 30 Schultage (> 180 Unter-richtsstunden) oder nicht mehr als 45 Arbeitstage in der Praxis entschuldigt oder unentschuldigt gefehlt hat.“

Michael Steiger

Bei Ungewissheiten bezüglich der einzelnen Fächer ist natürlich der Fachlehrer der erste Ansprechpartner. Bei darüberhinausgehenden Fragen finden Sie bei den Klassenlehrern Unterstützung. Außerdem können Sie sich in besonderen Fällen an den Bildungsgangleiter wenden, Herrn Steiger.


Bei schulischen, beruflichen oder privaten Problemen helfen Ihnen unsere Sozialarbeiter.
Bei wichtigen Fragen bezüglich der Ausbildung kann es nötig sein, sich mit der Ärztekammer in Verbindung zu setzen. Hier wird Ihnen Frau Dunkel mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die entsprechende Adresse lautet wie folgt:

Ärztekammer Nordrhein
Kreisstelle Oberberg
Brückenstr. 24
51643 Gummersbach

Telefon: 02261 28639
Telefax: 02261 29564
eMail: kreisstelle-oberberg@aekno.de

 

Die Lehrer des Bildungsganges wünschen Ihnen eine gute und erfolgreiche Ausbildungszeit in Ihrer Praxis und in unserer Schule.